Deutsches Feuerwehr Fitness Abzeichen

Ihre körperliche Leistungsfähigkeit in:

Ausdauer

  • Laufen
  • Schwimmen
  • Radfahren
  • Triathlon

Kraft

  • Klimmziehen
  • Bankdrücken
  • Leitersteigen
  • Dummy ziehen
  • Beugehang
  • Firefighter-Combat-Challange
  • Toughest Firefighter Alive

Koordination

  • Parcours
  • Kasten-Bumerang-Test
  • Kombi-Schwimmen

dFFA Grundsätze

Eine überdurchschnittliche körperliche Leistungsfähigkeit ist im Feuerwehr-Einsatzdienst neben dem fachlichen Wissen und Können notwendige Voraussetzung zur sachgerechten Erfüllung der gesetzlich übertragenen Aufgaben. Nur so kann der Feuerwehrangehörige dem täglichen Feuerwehrdienst mit seinen ständig wechselnden und plötzlich auftretenden Gefahrensituationen jederzeit gerecht werden.

Als Empfehlung der AG Gesundheitsmanagement & Sport (Fachgremium der Landessportreferenten) gilt folgende Formulierung:

Bronze für befriedigende körperliche Leistungsfähigkeit

                                              

Silber für gute körperliche Leistungsfähigkeit

                                              

Gold für sehr gute körperliche Leistungsfähigkeit

                                              

Sport- und Gesundheitsförderung bei der Feuerwehr ist eine unverzichtbare Notwendigkeit und sollte sich daher an den Grundsätzen „Erhaltung der Dienstfähigkeit, Einsatzfähigkeit und Leistungsfähigkeit“ orientieren. Das DFFA ist das sportliche Fitnessabzeichen der Feuerwehr als Auszeichnung für gute und vielseitige körperliche Leistungsfähigkeit. Im Gegensatz zu anderen Sportabzeichen bietet das DFFA für jeden Feuerwehrangehörigen die Möglichkeit, die körperliche Fitness in Bezug auf den Feuerwehreinsatzdienst zu überprüfen.

Das Fitness-Abzeichen erwerben

Das DFFA kann an alle Angehörigen der Feuerwehren verliehen werden.

Der Bewerber muss nicht im aktiven Einsatzdienst stehen, wobei für Jugendliche oder Pensionäre keine gesonderten Leistungsanforderungen bestehen.

Die Prüfungen zum DFFA dürfen nur von gesunden Bewerbern abgelegt werden.

Im Zweifel wird eine ärztliche Untersuchung empfohlen.

Abnahme

Abnahmeberechtigt sind die Landessportreferenten (LSR) der einzelnen Bundesländer sowie die durch die DFS autorisierten Sportbeauftragten oder Abnahmeberechtigten der Feuerwehren.

Ansprechpartner im Landkreis Rosenheim

Josef Kirner, Manuel Pöhmerer

Weitere Informationen

Hier geht es zum offiziellen Internetauftritt